Liegt eine ärztliche Verordnung vor, so übernimmt die Grundversicherung, die Unfallversicherung oder die Invalidenversicherung die Kosten für die Behandlung.
Eine Verordnung für eine physiotherapeutische Behandlung gilt für 9 Sitzungen. Die Behandlung soll innerhalb von 5 Wochen nach der medizinischen Verordnung beginnen. Wenn es der Gesundheitszustand des Kindes verlangt, kann die Behandlung für 3 weitere Serien verlängert werden. Nach den ersten 9 Behandlungen haben die Kostenträger das Recht, weitere Auskünfte von der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder der Physiotherapeutin oder des Physiotherapeuten anzufordern. Mit dem Einverständnis der Kostenträger (Krankenkasse, Unfallversicherung oder Invalidenversicherung) kann auch eine Langzeitbehandlung (4×9 Behandlungen) beantragt werden.
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