Informationen zu ärztlichen Verordnungen

Verordnungsformular für Kinderphysiotherapie

Für die Verordnung von Physiotherapie bei Kindern und Jugendlichen nach den Vorgaben der Schweizerischen Vereinigung der Kinderphysiotherapeutinnen Kinderphysiotherapeuten benötigen Ärztinnen und Ärzte ein spezielles Formular.

Ein ausführlich ausgefülltes Verordnungsformular führt dazu, dass Kostenträger den Umfang der Behandlung anerkennen und sich somit die Nachfragen reduzieren. Das hilft, administrativen Aufwand zu verringern.

Verordnungsformular_2023.pdf Informationen zum Ausfüllen der Kinderphysio-Verordnung_2023 Erlaeuterung-Verordnung-Kinderphysiotherapie_2024.pdf

 

Verordnung zur Kinderphysiotherapie

Das Verordnungsformular ist speziell auf die Kinderphysiotherapie ausgerichtet.

  • Es enthält spezifische Rubriken für die Kinderphysiotherapie.
  • Es erlaubt Ihnen, klare Hinweise über Ihre Ziele und Erwartungen zu vermitteln.
  • Es ermöglicht Ihnen, darauf hinzuweisen, dass chronische Beschwerden bzw. ein diesbezügliches Risiko vorliegen.

Die Tarifstruktur umfasst Sitzungspauschalen und Zuschlagspositionen. Das Abrechnen der Positionen 7311 (aufwändige Bewegungstherapie) und 7351 (Zusatzposition für die Behandlung chronisch behinderter Kinder) kann zu Diskussionen mit den Krankenkassen führen. Ein genau ausgefülltes Verordnungsformular erleichtert die problemlose Abrechnung mit den Kostenträgern. Für die Behandlung von Kindern ist es meistens notwendig und gerechtfertigt, die Sitzungspauschale für eine aufwändige (komplexe) Therapie abzurechnen. Die Komplexität ergibt sich dadurch, dass insbesondere Faktoren wie Alter und Entwicklungsstand zu berücksichtigen sind. Die Eltern müssen unter therapeutischer Anleitung das korrekte Handling erlernen und einüben. Das Übungsprogramm wird sowohl den Kindern als auch den Eltern instruiert und immer wieder dem aktuellen Entwicklungsstand angepasst. Der Zeitaufwand ist damit gross, kann aber nach dem jetzigen Tarifvertrag nicht problemlos in Rechnung gestellt werden. Die Zusatzposition 7351 ist für die Behandlung chronisch behinderter Kinder bestimmt. Bei vielen Kindern, die uns zur Therapie überwiesen werden, liegt ein Risiko zur Entwicklung einer chronischen Behinderung vor. Manchmal kann diese erst nach jahrelanger Beobachtung des Entwicklungsverlaufes bestätigt werden. Der bis dahin geleistete Aufwand ist aber sowohl bei unbestätigtem Verdacht, wie auch bei tatsächlichem Vorliegen der chronischen Behinderung, gleich gross.